Bauen in Gaukönigshofen

Bebauungspläne und Ortsgestaltungssatzung:


Flächennutzungsplan

Gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 BauGB soll der Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet die städtebauliche Ordnung in Grundzügen darstellen. Der Flächennutzungsplan ist damit ein vorbereitender Bauleitplan.

Aus dem Flächennutzungsplan hat die Gemeinde im Regelfall zeitlich nachfolgend den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan zu entwickeln, § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB (Entwicklungsgebot). Erst mit dem Bebauungsplan schafft die Gemeinde rechtsverbindliches Baurecht, § 8 Abs. 1 BauGB.

Der Flächennutzungsplan entfaltet damit keine Rechtswirkung nach außen.

FNP 8. Änderung

Hinweis: Der vorliegende Plan stellt eine Digitalisierung des Flächennutzungsplanes mit Stand der 8. Änderung dar. Allein rechtsverbindlich ist der analoge, durch das Landratsamt Würzburg genehmigte, Flächennutzungsplan mit seinen jeweiligen Änderungen.


Formulare


Datenschutzrechtliche Informationspflichten zum Bauleitplanverfahren

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO.pdf


Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses:


gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB

Gemeinde Gaukönigshofen

für 9. Änderung des Flächennutzungsplans

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 09.12.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Geltungsbereich (Lageplan) 

Der Lageplan vom 09.12.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung der räumlichen Geltungsbereiche der 9. Flächennutzungsplanänderung ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Geltungsbereich der Planungen für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes, verteilt sich auf die Änderungsbereiche 9.1 bis 9.14 und umfasst die Flurnummern gem. beigefügter Zusammenstellung.

Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Flächennutzungsplanänderung kann auf der Internetseite unter https://www.gaukoenigshofen.de/wirtschaft-wohnen/bauen-gaukoenigshofen sowie auf dem Zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ eingesehen werden.

Verfahrensart 

Die Flächennutzungsplanänderung wird im Regelverfahren aufgestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 

Der Flächennutzungsplan soll insbesondere im Hinblick auf den strukturierten Ausbau von Erneuerbaren Energien, speziell Photovoltaik und Windkraft fortgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang sollen auch bisher als Berichtigung zum Flächennutzungsplan geführte Fortschreibungen sowie auch Änderungen an Wohn, Misch- und Gewerbeflächen aufgenommen werden.


Gaukönigshofen, 16.12.2024 gez. Johannes Menth, 1. Bürgermeister


FNP 9. Änderung

Flurstücksnummern 9. Änderung