Bauen in Gaukönigshofen

Bebauungspläne und Ortsgestaltungssatzung:


Flächennutzungsplan

Gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 BauGB soll der Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet die städtebauliche Ordnung in Grundzügen darstellen. Der Flächennutzungsplan ist damit ein vorbereitender Bauleitplan.

Aus dem Flächennutzungsplan hat die Gemeinde im Regelfall zeitlich nachfolgend den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan zu entwickeln, § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB (Entwicklungsgebot). Erst mit dem Bebauungsplan schafft die Gemeinde rechtsverbindliches Baurecht, § 8 Abs. 1 BauGB.

Der Flächennutzungsplan entfaltet damit keine Rechtswirkung nach außen.

FNP Stand 8. Änderung

Hinweis: Der vorliegende Plan stellt eine Digitalisierung des Flächennutzungsplanes mit Stand der 8. Änderung dar. Allein rechtsverbindlich ist der analoge, durch das Landratsamt Würzburg genehmigte, Flächennutzungsplan mit seinen jeweiligen Änderungen.


Formulare


Datenschutzrechtliche Informationspflichten zum Bauleitplanverfahren

Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO.pdf