Starkregenereignisse - Informationen zu vorsorglichen Maßnahmen

Starkregen wird es in Zukunft immer häufiger geben. Das bedeutet: In kürzester Zeit fällt sehr viel Regen – manchmal ganz überraschend. Das mussten wir in den letzten Wochen in Gaukönigshofen und den Ortsteilen selbst miterleben.

Unsere Feuerwehren sind dann gefragt, um u.a. Keller in Wohnhäusern auszupumpen, und leisten dabei einen super Job!

Aber SIE haben vorab schon die Möglichkeit selbst vorsorglich Maßnahmen zu treffen!

Informieren Sie sich und schützen Sie sich: Schauen Sie sich die möglichen Eintrittswege für Wasser in Ihr Gebäude an – planen Sie entsprechende Schutzmaßnahmen schon beim Bauen ein oder rüsten Sie ein bestehendes Gebäude nach.

Der Schutz des Gebäudes und des Grundstücks liegt hierbei auch in der Pflicht des Grundstückseigentümers.


Hierzu hat die Gemeinde Gaukönigshofen einen Informationsflyer erstellt, in dem Sie alles wichtige darüber finden:

Flyer Starkregen 


 (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) § 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten 

§5 Absatz (2) WHG

Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und

Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen

Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von

Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.


Welche Schäden können entstehen?


- Starkregenabflüsse (aus der Fläche, z.B. durch (Fluss)-Hochwasser, Abflüsse aus der Topografie, Überflutungen von Straßen, …

- Rückstau aus dem Kanal

- Sickerwasser

Schäden können einerseits entstehen, wenn das Regenwasser zum Beispiel durch

ungeschützte Lichtschächte, bodennahe Fenster, Abgänge und Einfahrten sowie durch Tür und Fensteröffnungen in Kellerräume eintritt. Je nach Gebäudehöhe können, besonders bei

Gebäuden in lokalen Senken, das Erdgeschoss und infolgedessen auch Keller geflutet werden.

Bei nicht ausreichend abgedichteten Außenwänden ist im Gebäude mit durchsickerndem

Wasser zu rechnen. Undichte Stellen finden sich häufig an Fugen, Leitungen oder

Wandanschlüssen. Bei Außenverkleidungen aus Verblendmauerwerk kann das Wasser unter

Umständen durch Lüftungsöffnungen hinter die Mauer fließen und dort zu einer

Durchnässung der Gebäudehülle führen.

Um künftige Schäden an Gebäuden und Hausrat durch extreme Niederschläge zu vermeiden

oder zumindest abzumildern, ist es erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen. Die

Wasserzutrittswege ins Gebäude sind dabei individuell vom Objekt und der

Überflutungssituation abhängig. Maßnahmen zum Schutz müssen demnach objektspezifisch

ausgearbeitet werden.

 


 Maßnahmen zur Risikoreduzierung


Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich vor Schäden durch Starkregenabflüsse zu schützen:

Zunächst kann ein Zuströmen zum Gebäude durch abschirmende Maßnahmen verhindert

werden. Lässt sich ein Zufluss von Wasser so nicht vermeiden, können Sie fest installierte oder

mobile Abdichtungs- und Schutzeinrichtungen am Gebäude vorsehen. Falls auch diese Option

nicht infrage kommt, bleibt nur noch die Möglichkeit einer „nassen Vorsorge“, bei der die

kontrollierte Flutung bestimmter Bereiche des Gebäudes in Kauf genommen wird.


Welche Maßnahmen erforderlich und umsetzbar sind, ist vom Eigentümer zu prüfen.

Ziel der Hochwasservorsorge ist es, Wasserzutrittswege am Gebäude soweit möglich zu

Schützen z.B.:

- Einbau und die regelmäßige Wartung von Rückstausicherungen

- Dauerhafte Erhöhung von Wasserzutrittswegen wie ebenerdigen Lichtschächten oder

tieferliegende Gebäudeteile

- Vorhalten mobiler Schutzsysteme für Wasserzutrittswege die nicht dauerhaft

geschützt werden können, z.B. Kellertreppen oder Haustüren


Wichtig: Meiden Sie überflutete Räume – Sie begeben sich in Lebensgefahr. Kellertüren lassen

sich in Gegenrichtung zum einströmenden Wasser nicht öffnen. Es besteht Stromschlaggefahr.

Betroffenen Betreibern oder Eigentümern wird empfohlen Fachexperten hinzuzuziehen.

Grundsätzlich wird der Abschluss einer Elementarschadensversicherung empfohlen.


Weiterführende Informationen


Ausführliche Informationen zur Eigenvorsorge und zum hochwasserangepassten Bauen steht

Ihnen unter den folgenden Internet-Adressen zur Verfügung:


https://www.hochwasserinfo.bayern.de/aktiv_werden/buerger/einfuehrung/index.htm


Hochwasserinformation und Vorsorge Land Bayern

https://www.hochwasserinfo.bayern.de/index.htm


Hochwasserfibel des Bundesbauministeriums

https://www.fib-bund.de/Inhalt/Themen/Hochwasser


Informationsvideo Bundesamt für Bevölkerungsschutz u. Katastrophenhilfe

https://www.youtube.com/watch?v=ofdZxY3XXh0&ab_channel=Bundesamtf%C3%BCrBev%C3%B6lkerungsschutzu.Katastrophenhilfe