Starkregen wird es in Zukunft immer häufiger geben. Das bedeutet: In kürzester Zeit fällt sehr viel Regen – manchmal ganz überraschend. Das mussten wir in den letzten Wochen in Gaukönigshofen und den Ortsteilen selbst miterleben.
Unsere Feuerwehren sind dann gefragt, um u.a. Keller in Wohnhäusern auszupumpen, und leisten dabei einen super Job!
Aber SIE haben vorab schon die Möglichkeit selbst vorsorglich Maßnahmen zu treffen!
Informieren Sie sich und schützen Sie sich: Schauen Sie sich die möglichen Eintrittswege für Wasser in Ihr Gebäude an – planen Sie entsprechende Schutzmaßnahmen schon beim Bauen ein oder rüsten Sie ein bestehendes Gebäude nach.
Der Schutz des Gebäudes und des Grundstücks liegt hierbei auch in der Pflicht des Grundstückseigentümers.
Hierzu hat die Gemeinde Gaukönigshofen einen Informationsflyer erstellt, in dem Sie alles wichtige darüber finden:
(Wasserhaushaltsgesetz - WHG) § 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten
§5 Absatz (2) WHG
Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und
Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen
Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von
Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.
Welche Schäden können entstehen?
- Starkregenabflüsse (aus der Fläche, z.B. durch (Fluss)-Hochwasser, Abflüsse aus der Topografie, Überflutungen von Straßen, …
- Rückstau aus dem Kanal
- Sickerwasser
Schäden können einerseits entstehen, wenn das Regenwasser zum Beispiel durch
ungeschützte Lichtschächte, bodennahe Fenster, Abgänge und Einfahrten sowie durch Tür und Fensteröffnungen in Kellerräume eintritt. Je nach Gebäudehöhe können, besonders bei
Gebäuden in lokalen Senken, das Erdgeschoss und infolgedessen auch Keller geflutet werden.
Bei nicht ausreichend abgedichteten Außenwänden ist im Gebäude mit durchsickerndem
Wasser zu rechnen. Undichte Stellen finden sich häufig an Fugen, Leitungen oder
Wandanschlüssen. Bei Außenverkleidungen aus Verblendmauerwerk kann das Wasser unter
Umständen durch Lüftungsöffnungen hinter die Mauer fließen und dort zu einer
Durchnässung der Gebäudehülle führen.
Um künftige Schäden an Gebäuden und Hausrat durch extreme Niederschläge zu vermeiden
oder zumindest abzumildern, ist es erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen. Die
Wasserzutrittswege ins Gebäude sind dabei individuell vom Objekt und der
Überflutungssituation abhängig. Maßnahmen zum Schutz müssen demnach objektspezifisch
ausgearbeitet werden.
Maßnahmen zur Risikoreduzierung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich vor Schäden durch Starkregenabflüsse zu schützen:
Zunächst kann ein Zuströmen zum Gebäude durch abschirmende Maßnahmen verhindert
werden. Lässt sich ein Zufluss von Wasser so nicht vermeiden, können Sie fest installierte oder
mobile Abdichtungs- und Schutzeinrichtungen am Gebäude vorsehen. Falls auch diese Option
nicht infrage kommt, bleibt nur noch die Möglichkeit einer „nassen Vorsorge“, bei der die
kontrollierte Flutung bestimmter Bereiche des Gebäudes in Kauf genommen wird.
Welche Maßnahmen erforderlich und umsetzbar sind, ist vom Eigentümer zu prüfen.
Ziel der Hochwasservorsorge ist es, Wasserzutrittswege am Gebäude soweit möglich zu
Schützen z.B.:
- Einbau und die regelmäßige Wartung von Rückstausicherungen
- Dauerhafte Erhöhung von Wasserzutrittswegen wie ebenerdigen Lichtschächten oder
tieferliegende Gebäudeteile
- Vorhalten mobiler Schutzsysteme für Wasserzutrittswege die nicht dauerhaft
geschützt werden können, z.B. Kellertreppen oder Haustüren
Wichtig: Meiden Sie überflutete Räume – Sie begeben sich in Lebensgefahr. Kellertüren lassen
sich in Gegenrichtung zum einströmenden Wasser nicht öffnen. Es besteht Stromschlaggefahr.
Betroffenen Betreibern oder Eigentümern wird empfohlen Fachexperten hinzuzuziehen.
Grundsätzlich wird der Abschluss einer Elementarschadensversicherung empfohlen.
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen zur Eigenvorsorge und zum hochwasserangepassten Bauen steht
Ihnen unter den folgenden Internet-Adressen zur Verfügung:
https://www.hochwasserinfo.bayern.de/aktiv_werden/buerger/einfuehrung/index.htm
Hochwasserinformation und Vorsorge Land Bayern
https://www.hochwasserinfo.bayern.de/index.htm
Hochwasserfibel des Bundesbauministeriums
https://www.fib-bund.de/Inhalt/Themen/Hochwasser
Informationsvideo Bundesamt für Bevölkerungsschutz u. Katastrophenhilfe