Feuerwerk in der Silvesternacht

18.12.2024

Aus aktuellem Anlass möchten wir auf die potenziellen Risiken für Eigentum sowie für Leib und Leben hinweisen, die durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern entstehen können.

Insbesondere setzen sich diejenigen, die Feuerwerke abbrennen, einer erheblichen Gefahr aus, insbesondere wenn – wie leider oft beobachtet – Alkohol im Spiel ist. Daher appellieren wir eindringlich an alle, die in der Silvesternacht Feuerwerkskörper verwenden, dies mit angemessener Sorgfalt und Vorsicht zu tun. Es ist besonders wichtig, den notwendigen Abstand zu Gebäuden und anderen Personen einzuhalten und Rücksicht zu nehmen. Gemäß § 23 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen wie Knallern und Raketen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern untersagt. Die beste Option wäre jedoch, gänzlich auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu verzichten. Wir möchten zudem auf die rechtlichen Konsequenzen hinweisen, die sich aus unsachgemäßem Gebrauch pyrotechnischer Gegenstände ergeben können. Wir wünschen Ihnen allen ein frohes, glückliches und gesundes Neues Jahr 2025.

BÜRGERMEISTERAMT GAUKÖNIGSHOFEN