Start Vermessungsarbeiten zur Geschossflächenermittlung durch Büro Dr. Schulte / Röder Kommunalberatung

31.01.2024

Sehr geehrter/e Grundstückseigentümer*in,

das von der Gemeinde Gaukönigshofen beauftragte Fachbüro Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim führt ab der 6. Kalenderwoche (ab 05. Februar 2024) im gesamten Gemeindegebiet, beginnend in Gaukönigshofen Vermessungen der vorhandenen Geschossflächen durch. Die Vermessungen sind erforderlich, um die Grundlagen für die Kalkulation der zukünftigen Herstellungsbeiträge für die öffentlichen Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen zu ermitteln.

Für diese sog. Globalberechnung müssen von allen angeschlossenen und anschließbaren Grundstücken die tatsächlichen Geschossflächen ermittelt werden. Darunter fallen auch Flächen, die nicht baugenehmigungspflichtig sind, wie z. B. Dachausbauten, Umnutzungen oder Ähnliches, worüber Unterlagen unter Umständen in der Gemeinde nicht vorliegen. Da die zuletzt durchgeführten Erhebungen schon längere Zeit zurückliegen und in der vergangenen Zeit eine Fülle von Rechtsprechungsänderungen eingetreten sind, müssen diese Arbeiten nun zum rechtssicheren Erlass von endgültigen Beitragssatzungen vorgenommen werden.

Zum Zweck einer nachvollziehbaren und gerechten Berechnung werden die genauen Maße benötigt. Für diese Vermessungsarbeiten und Bestandserfassungen fallen für die Grundstückseigentümer*innen keine Kosten an. Auch eine Umlage von Verbesserungskosten für die öffentlichen Einrichtungen ist derzeit nicht geplant. Allerdings können unter Umständen aufgrund der Vermessungsergebnisse bisher nicht bekannte und nicht veranlagte Beitragsflächen zum Herstellungsbeitrag nachveranlagt werden.


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass in den meisten Fällen die Wohngebäude nur von außen vermessen werden; hierzu muss in der Regel nur das Grundstück betreten werden. Nur wenn maßgebliche Daten, beispielsweise über die Fläche des Kellers oder den Ausbauzustand des Dachgeschosses, nicht hinreichend genau von außen ermittelt werden können, ist auch ein Betreten dieser Gebäude erforderlich. Bei Nebengebäuden ist ein Betreten meistens erforderlich, um eventuell vorhandene Anschlüsse an die Wasserversorgungs- bzw. die Entwässerungseinrichtung ermitteln zu können. Die Rechtsgrundlage, wonach die Kommunen – bzw. die im Auftrag handelnden Vertreter – Grundstücke betreten und Geschossflächen bei Gebäuden vermessen dürfen, ergibt sich aus Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V. mit §§ 99 ff. der Abgabenordnung (AO).


Bitte gestatten Sie den Vermessern Zutritt zum Grundstück und zu den Gebäuden, erteilen Sie die erforderlichen Auskünfte und lassen Sie die Vermessungen zügig durchführen. Die Mitarbeiter des Fachbüros sind mit Vollmachten der Gemeinde ausgestattet und informieren Sie im Rahmen der Vermessungsarbeiten gerne auch persönlich.

 

Wie geht es weiter:

 

  • Die Vermessungsergebnisse fließen in die Kalkulationen für die Herstellungsbeiträge zur Wasser- und Entwässerungseinrichtung ein.
  • Alle Grundstückseigentümer*innen erhalten eine Kopie der erfassten Aufmaße über ihre Grundstücks- und Geschossflächen. In Anhörungsterminen wird Gelegenheit zur Einzelaufklärung gegeben; bei Unklarheiten können erforderlichenfalls Nachmessungen im Beisein der Grundstückseigentümer*innen durchgeführt werden.
  • Die Grundstückseigentümer*innen werden in einer öffentlichen Veranstaltung über die Höhe der zukünftigen Herstellungsbeiträge als auch über die Grundlagen zur Berechnung der beitragspflichtigen Flächen informiert.

Der Gemeinderat Gaukönigshofen entscheidet dann auf der Grundlage der Kalkulationsergebnisse über die konkreten zukünftigen Beitragssätze.


Johannes Menth

Erster Bürgermeister