PARKREGELN in der Gemeinde Gaukönigshofen

11.07.2022

Bitte beachten Sie: 

• Auf Gehwegen und vor Bordsteinabsenkungen ist das Parken verboten 

• Beim (zulässigen) Parken auf Fahrbahnen („auf der Straße“) müssen für Rettungsfahrzeuge mindestens 3,10 m Fahrbahnbreite sowie ausreichend Bewegungs- und Rangierräume frei bleiben 

• Ggf. können durch fehlerhaftes und/oder unkoordiniertes Parken Rettungsdienste, Müllabfuhr, Heizöl- oder Gaslieferungen etc. behindert werden 

• In scharfen Kurven sowie in Kreuzungsbereichen und Einmündungen (jeweils mindestens 5 m frei lassen) dürfen Sie nicht parken; das gilt auch bei, vor und nach Bushaltestellen oder Hydranten und Feuerwehrzufahrten 

• Falsches Parken führt oftmals zu Behinderungen und Gefährdungen für Kinder, Fußgänger, Radfahrer oder ältere Menschen mit Gehhilfen

• Vor Grundstücks-Ein- und -Ausfahrten (oder Garagen) dürfen Sie nicht parken (in schmalen Fahrbahnen auch nicht gegenüber); rechts und links sollte noch ausreichend Platz freigehalten werden 

• Beim nächsten Mal könnte dieser Zettel auch eine Verwarnungsgeldfeststellung von der Polizei sein (ein sog. „Knöllchen“). Wenn alle Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen, gibt es weniger Streit, Ärger und Unfälle