Ankündigung Geländebegehungen und Kartierungen für die 380-kV-Netzverstärkung Grafenrheinfeld - Kupferzell - Großgartach Abschnitt 1: Grafenrheinfeld – Rittershausen

01.02.2024

Durchführung auf dem Gebiet der Kommunen Gaukönigshofen, Stadt Ochsenfurt, Markt Sommerhausen, Markt Randersacker, Theilheim, Rottendorf, Prosselsheim, Oberpleichfeld, Bergtheim, Biebelried, Stadt Dettelbach, Markt Werneck, Waigolshausen, Bergrheinfeld, Grafenrheinfeld von März bis September 2024

Link zur Flurstücksliste für Gaukönigshofen

Kurze Beschreibung des Projektes

Die 380 Kilovolt (kV) Leitung zwischen dem Umspannwerk Grafenrheinfeld und dem Punkt Rittershausen ist eine rund 50 km lange Versorgungs- und Transitleitung, die seit 1980 zuverlässig Strom nach Baden-Württemberg transportiert. Im Zuge der Energiewende muss die Leitung für die heutigen Anforderungen verstärkt werden. Diese sogenannte Netzverstärkungsmaßnahme ist im Bundesbedarfsplangesetz als Vorhaben 20 festgelegt. Die Genehmigung wird durch die Bundesnetzagentur in Bonn im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens erfolgen. Die Netzverstärkung zwischen Grafenrheinfeld und dem Punkt Rittershausen wird an der bestehenden Trasse durch das Auflegen eines dritten Stromkreises erfolgen. Hierzu muss an jedem Mast halbseitig eine dritte Traverse angebaut werden.

Hintergrund der Ankündigung

Für die Umsetzungsplanung zur 380-kV-Netzverstärkung Grafenrheinfeld - Kupferzell - Großgartach sind weitere verschiedene Arbeiten und Untersuchungen im Gelände erforderlich. Notwendig sind diesbezüglich Bodenkartierungen durch die Bodenkundliche Baubegleitung (BBB) sowie Kartierungen auf Vorkommen des Feldhamsters auf Arbeitsflächen und Zuwegungen mit mindestens 10 m Puffer. Die BBB führt eine Bohrstockkartierung mittels Pürckhauer (Erdbohrstock aus mit einem Durchmesser von bis zu ca. Ø 50 mm mit Stahlschlagkopf) nach bodenkundlicher Kartieranleitung zu Fuß durch. Die Bodenproben werden nach der Auswertung vor Ort wieder verfüllt. Die Verdachtsflächen für den Feldhamster werden streifenförmig im Abstand von etwa 2 - 5 m mit Unterstützung eines Artenschutzspürhundes abgelaufen. Dadurch können Vorkommen im Eingriffsbereich erfasst oder ausgeschlossen werden.

Beauftragte Firmen

Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH. Die vor Ort tätigen Firmen können sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.

Nutzung von Grundstücken, Art und Umfang der Kartierungen

Für die Arbeiten ist es i.d.R. erforderlich, private land- und forstwirtschaftliche Wege und Grundstücke zu betreten sowie öffentliche Wald- und landwirtschaftliche Wege mit PKW zu befahren. Die Kartierungen selbst werden im Regelfall zu Fuß durchgeführt und dauern zwischen 10 Minuten bis zu einer Stunde. Dabei werden an den Grundstücken und Wegen keine Veränderungen vorgenommen, sondern lediglich der Ist-Zustand von Flora und Fauna sowie Geomorphologie durch Untersuchungen, Fotos und Beschreibung dokumentiert. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt.

Auf den in Tabelle 1 aufgeführten Flurstücken sollen die Geländebegehungen und Kartierungen ausgeführt werden. Wann die Arbeiten erfolgen, hängt von den Witterungsbedingungen ab

Termine

Beginn der Kartierungen: 01. März 2024

Voraussichtlicher Abschluss der Kartierungen: 31. September 2024

Hinweis: Nicht alle Grundstücke sind über die gesamte Dauer des Zeitraums betroffen. Im Sinne des § 44 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) finden die Kartierungen nacheinander statt. So ergibt sich eine zeitliche Abfolge für die Nutzung der einzelnen Grundstücke.

Gesetzliche Grundlage

Die Berechtigung zur Durchführung der Kartierungsmaßnahmen ergibt sich aus § 44 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Kartierungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungen werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.

Weitere Informationen

Detaillierte Angaben zur Inanspruchnahme einzelner Grundstücke können Sie unter https://www.tennet.eu/de/projekte/ottenhofen-isar-generalsanierung einsehen.

Ihr Ansprechpartner

Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungsarbeiten nehmen wir gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an:

Markus Lieberknecht T +49 (0)921-50740-4098 E markus.lieberknecht@tennet.eu

tennet.eu