24.02.2026
In jüngerer Zeit treten vermehrt private Dienstleistungsunternehmen auf, die kostenpflichtige Unterstützung bei der Gewerbeanmeldung anbieten. Diese Unternehmen übernehmen gegen eine zusätzliche Servicegebühr das Ausfüllen und die Weiterleitung der Gewerbeanmeldung an die zuständige Behörde.
Bitte beachten Sie:
Neben der Servicegebühr dieser privaten Anbieter fällt zusätzlich die amtliche Gebühr der Gemeinde für die Gewerbeanmeldung an.
Teilweise sind Internetauftritte solcher Unternehmen so gestaltet, dass sie offiziellen Behördenseiten ähneln. Für Gewerbetreibende ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar, dass es sich um einen privaten, kostenpflichtigen Service handelt.
Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz weist auf diese Praxis hin.
Gewerbeanmeldung direkt bei der Gemeinde
Die Gewerbeanmeldung kann jederzeit direkt bei der zuständigen Gemeindeverwaltung erfolgen. Hierbei fällt ausschließlich die gesetzlich festgelegte Verwaltungsgebühr an.
Informationen zu den erforderlichen Unterlagen, zur Terminvereinbarung sowie zur Höhe der Gebühren finden Sie auf unserer Homepage oder in der App.
Wir empfehlen, bei Online-Angeboten genau zu prüfen, ob es sich um die offizielle Internetseite Ihrer Gemeinde handelt, um unnötige zusätzliche Kosten zu vermeiden.